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AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebote und Preisstellung
Da unsere Rohstoffpreise erheblichen Schwankungen unterliegen, sind sämtliche Angebote freibleibend bis Zugang unserer Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich inkl. Anlieferung der Ware in den Betrieb des Bestellers. Das Abladen der Ware obliegt dem Besteller.
Ruft der Besteller die Ware in vorher nicht vereinbarten Teilmengen ab, behalten wir uns eine Anpassung der Preise wegen zusätzlicher, nachträglich entstehender Kosten (insbesondere auch Transportkosten) vor.
Wir verpflichten uns zur Rücknahme der Kisten, Verpackung und Spulen, wenn diese innerhalb von 2 Monaten ab Lieferung in unbeschädigtem Zustand kostenfrei bei uns angeliefert werden. Wir vergüten mit 2/3 des berechneten Wertes.
Durch die Übernahme von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst. Diese verbleiben in unserem Eigentum.

2. Geschäftsabschluss
Abschlüsse und Vereinbarungen, auch mit unseren Vertretern – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
Mündliche Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung rechtswirksam.
Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Lieferzeit- und Lieferungsverhinderung
Die Lieferzeit beginnt erst nach völliger Klärung aller für die Ausführungen des Auftrages erforderlichen Fragen durch den Besteller.
Bei Verzögerungen von Teilmengen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen geltend machen.
Aufgrund von uns nicht zu vertretender Lieferhindernisse, insbesondere höhere Gewalt (Streik, Aussperrung, Naturgewalten, verspätete Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe) oder bei der Auslieferung durch den von uns beauftragten und ordnungsgemäß ausgewählten Spediteur, können wir eine der Dauer der Behinderung angemessene Verlängerung etwa vereinbarter Lieferfristen verlangen. Ansprüche des Bestellers wegen der daraus resultierenden Leistungsstörung sind
ausgeschlossen.
Wenn im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind von uns genannte Lieferfristen grundsätzlich nur annähernd bestimmt. Bei Lieferverzug ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb dieser Nachfrist nicht geliefert wird. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sowie etwaige Folgeansprüche ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

4. Gefahrübergang
Erfolgt die Lieferung frei Haus des Bestellers durch einen von uns beauftragten Spediteur, geht die Gefahr beim Eintreffen des Transportfahrzeuges auf dem Betriebsgelände des Bestellers auf diesen über. Dem Besteller obliegt das Abladen mit eigenem Gerät und Personal auf eigene Gefahr.
Liefern wir gemäß einzelvertraglicher Abrede ab Werk oder ab Lager, geht die Gefahr mit Abholung der Ware, spätestens aber 3 Tage nach Eingang der Meldung unserer Lieferbereitschaft, auf den Besteller über.

5. Mehr- oder Minderlieferung
Je nach Art der Ware sind uns aus fertigungs- und verpackungstechnischen Gründen Abweichungen bei Gewicht, Stückzahl und Abmessungen bis zu 10 % gestattet; dies betrifft sowohl die gesamte Abschlussmenge wie auch einzelne Teillieferungen.

6. Gewähr und Mängelrüge
Wir leisten Gewähr für Material und Bearbeitung nach dem Stand der Technik. Für die Einhaltung von Maßen gelten die DIN-Vorschriften. Eine Garantie im Rechtssinne und Gewähr für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung. Das von uns festgestellte Gewicht, die Stückzahl und die Abmessungen lt. Lieferschein sind ebenso wie die dort beschriebene Güte der Ware für die Abrechnung und ordnungsgemäße Erfüllung maßgeblich. Der Besteller ist verpflichtet, Gewicht, Stückzahl, Abmessungen und Güte der Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und evtl. Beanstandungen spätestens 2 Wochen nach Empfang der Sendung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Rügefrist geht der Besteller seiner Rechte wegen erkennbarer Mängel verlustig. Versteckte Mängel, die sich erst bei einer späteren Be- oder Verarbeitung herausstellen, sind ebenfalls binnen 2 Wochen nach ihrem Auftreten oder ihrer Erkennbarkeit zur Erhaltung des Gewährleistungsanspruchs schriftlich bei uns eingehend zu rügen.
Im Falle einer begründeten Beanstandung nicht nur unwesentlicher Mängel sind wir nach unserer, binnen angemessener Frist zu treffenden Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Beides erfolgt kostenlos und frachtfrei ursprünglicher Empfangsstation. Bei Gütemängeln gilt dies nur dann, wenn das fehlerhafte Material mehr als 5% der Liefermenge beträgt und die fehlerhaften Stücke zurückgegeben werden. Ersatz erfolgt Gewicht gegen Gewicht. Führt unsere Gewährleistung nicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann der Käufer nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären, Minderung und Schadens- oder Aufwendungsersatz fordern. Der Schadensersatzanspruch wird auf die Differenz zwischen Vertragspreis und Wert der mangelhaften Sache und im übrigen auf die typischerweise zu erwartenden und vorauszusehenden Schäden beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Garantieansprüchen.
Evtl. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegen uns wegen mangelhafter Lohnarbeit oder Beschädigung/Verlust des uns damit im Zusammenhang überlassenen Materials werden in den gesetzlich zulässigen Fällen auf die Höhe der vertraglich vereinbarten oder üblichen Bearbeitungskosten beschränkt. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln auf Nacherfüllung, Schadens- und Verwendungsersatz verjähren nach einem Jahr ab Lieferung.

7. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum (Rechnungsdatum = Versanddatum) falls nicht im Einzelfall abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Lohnarbeit ist sofort zahlbar netto Kasse.
Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Ansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung stehen uns die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu. Einer
Mahnung bedarf es hierbei nicht.
Erfolgt die Zahlung durch Wechsel, Schecks oder andere Anweisungspapiere, so fallen die Kosten für die Diskontierung und Einziehung dem Besteller zur Last, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen.

8. Rücktrittsrecht
Erhalten wir nach Vertragsschluss Auskünfte, die aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns die Gewährung eines der Auftragshöhe entsprechenden Kredits nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf vorherige Vereinbarungen Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen und die Lieferung zurückzustellen. Erfolgen Zahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht binnen angemessener Frist, sind wir berechtigt, unter Vorbehalt des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung den Auftrag zu stornieren oder vom Vertrag zurückzutreten. (§ 321 BGB)

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Verkäufer/Lieferant behält sich das Eigentumsrecht an der Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor.

9.2 a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer/Lieferant aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer/Lieferant die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

b) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den
Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Eine Abtretung oder der Verkauf (Factoring) der Forderung des Käufers aus Veräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.

d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, ergänzende Bestimmungen
Erfüllungsort für die Lieferung und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Geschäft mit uns resultierenden gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen ist Idar-Oberstein. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag mit uns sind nur mit unserer Zustimmung übertragbar. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht ausdrücklich erwähnt und einbezogen werden.

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